HONORAR

Abrechnung nach Stundensatz

Einheitlicher Stundensatz sowohl für Korrektorat als auch Lektorat:
55 Euro (zzgl. MwSt. von 19 %)


Als Mitglied im Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) richte ich mich nach den Honorarempfehlungen des Bundesverbands. Ich rechne sowohl beim Korrektorat als auch Lektorat halbstundengenau ab.

• Bei Aufträgen, die unter 30 Minuten Zeitaufwand erfordern, stelle ich eine Mindestpauschale von 30 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) in Rechnung.

• Bei mehreren kleinen Einzelaufträgen richte ich auf Wunsch ein Zeitkonto ein, das mit einer Sammelrechnung beglichen wird.

• Bei Eilaufträgen über Nacht oder über das Wochenende erhebe ich einen 50%igen Zuschlag.


Kostenvoranschlag

Damit Sie nun einschätzen können, welche Kosten im Falle einer Zusammenarbeit auf Sie zukommen, erstelle ich Ihnen gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dafür benötige ich aus Ihrem Dokument eine Textprobe von 5 Seiten und die Angabe der Zeichenzahl inklusive Leerzeichen. Diese lässt sich am Beispiel eines Dokuments innerhalb von Microsoft Word wie folgt ermitteln:

Zeichen zählen bei Microsoft Word:
• Dokument öffnen
• Registerkarte »Überprüfen« wählen
• innerhalb der Gruppe »Dokumentprüfung« auf Schaltfläche »Wörter zählen« klicken
• einen Haken bei »Textfelder, Fuß- und Endnoten berücksichtigen« setzen
• Summe bei »Zeichen (mit Leerzeichen)« notieren

Kriterien, die den Aufwand und damit die Kosten beeinflussen:

  • • Ist die Fehlerdichte hoch oder niedrig?
  • • Liegt eine Rohfassung vor oder wurde der Text bereits bearbeitet?
  • • Sind viele Fachausdrücke und Fremdwörter enthalten
    oder zumeist leicht verständliche Begrifflichkeiten?
  • • Soll das Schriftstück über Nacht bzw. über das Wochenende bearbeitet werden
    oder steht Zeit für eine langfristige Planung zur Verfügung?

    Normseite gemäß VFLL:
    »Eine Normseite umfasst maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, was – je nach Textgattung – etwa 1.500 bis 1.650 Zeichen inklusive Leerzeichen entspricht. [...] Eine Bearbeitung von mehr als zehn Normseiten pro Stunde ist erfahrungsgemäß kaum möglich, zumindest nicht in professioneller Qualität. Bei anspruchsvollen Aufgaben können es auch mal nur zwei Seiten sein. [...]«

  • Kalkulationsgrundlage gemäß VFLL:
    »Das Honorar sollte stets auf der Grundlage von repräsentativen Musterseiten oder Abschnitten aus dem zu lektorierenden Manuskript bzw. der entsprechenden Datei und nach genauer Festlegung der verlangten Leistungen kalkuliert werden. Angemessene Honorarpauschalen bzw. Obergrenzen für die abzurechnenden Arbeitsstunden lassen sich in der Regel anhand weniger, typischer Seiten abschätzen.«